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Um das ordnungsgemäße Funktionieren der Behörde an ihrem neuen Standort sicherzustellen, sollte ein Sitzabkommen zwischen der Behörde und Frankreich geschlossen und ein Immobilienprojekt im Einklang mit Artikel 88 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission genehmigt werden, bevor die Behörde an ihren neuen Sitz umzieht. Die neuen Räumlichkeiten sollten zum 30. März 2019 bereit und zweckmäßig für die dauerhafte Verlegung eingerichtet sein. In dem Sitzabkommen sollte zum Ausdruck kommen, dass es den französischen Behörden obliegt, für bestmögliche Bedingungen zu sorgen, damit die Behörde im Rahmen ihrer Verlegung ordnungsgemäß arbeiten kann.
Die Behörde hat ihren Sitz in Paris, Frankreich. Die Verlegung des Sitzes der Behörde darf die Behörde nicht bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse,…
Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 erhält folgende Fassung: Sitz Die Behörde hat ihren Sitz in Paris, Frankreich. Die Verlegung des Sitzes der Behörde…
Um das ordnungsgemäße Funktionieren der Agentur an ihrem neuen Standort sicherzustellen, sollte ein Sitzabkommen zwischen der Agentur und den Niederlanden…
Folgender Artikel wird in die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 eingefügt: Die Agentur hat ihren Sitz in Amsterdam, Niederlande. Die Kommission und die zuständigen…
Die notwendigen Regelungen über die Unterbringung der Behörde im Sitzmitgliedstaat sowie die besonderen Vorschriften, die im Sitzmitgliedstaat für den…
Die Agentur hat ihren Sitz in Amsterdam, Niederlande. Die Kommission und die zuständigen Behörden der Niederlande treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.