Erwägungsgrund 1 32018R1717
Im Zusammenhang mit der Mitteilung des Vereinigten Königreichs vom 29. März 2017 über seine Absicht, gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) aus der Union auszutreten, haben die anderen 27 Mitgliedstaaten am Rande der Tagung des Rates vom 20. November 2017 Paris, Frankreich, zum neuen Sitz der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) (im Folgenden „Behörde“) gewählt.