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Die Bestimmungen in dieser Verordnung über die Bereitstellung von Informationen sollten nicht für die nationalen Justizsysteme gelten, da die für grenzüberschreitende Nutzer in diesem Bereich relevanten Informationen bereits im Europäischen Justizportal verfügbar sind. In einigen von dieser Verordnung erfassten Fällen sollte ein Gericht als eine zuständige Behörde angesehen werden, beispielsweise wenn es Unternehmens-Register verwaltet. Darüber hinaus sollte der Grundsatz der Nichtdiskriminierung auch für Online-Verfahren gelten, die Zugang zu Gerichtsverfahren geben.
Durch die vorliegende Verordnung sollte die Binnenmarktdimension von Online-Verfahren gestärkt und dadurch auch zur Digitalisierung des Binnenmarkts beigetragen…
Nach Möglichkeit sollten Informationen, die die Kommission bereits im Rahmen des bestehenden Unionsrechts oder freiwilliger Vereinbarungen, — wie zum Beispiel…
Das Ziel dieser Verordnung besteht darin, sicherzustellen, dass Nutzer, die in anderen Mitgliedstaaten tätig sind, Online-Zugang zu umfassenden, verlässlichen,…
In dieser Verordnung sollten die Informationsbereiche aufgeführt werden, die für Bürger und Unternehmen bei der Ausübung ihrer Rechte und der Erfüllung ihrer…
Damit die Bürger und Unternehmen in der Union ihr Recht auf Freizügigkeit im Binnenmarkt ausüben können, sollte die Union spezifische, nichtdiskriminierende…
Durch die vorliegende Verordnung sollte ein einheitliches digitales Zugangsportal geschaffen werden, das Bürger und Unternehmen in die Lage versetzen soll,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.