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Jede betroffene Person sollte das Recht haben, bei dem Europäischen Datenschutzbeauftragten eine Beschwerde einzureichen und im Einklang mit den Verträgen einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf vor dem Gerichtshof einzulegen, wenn sich die betroffene Person in ihren Rechten nach dieser Verordnung verletzt sieht oder wenn der Europäische Datenschutzbeauftragte auf eine Beschwerde hin nicht tätig wird, eine Beschwerde teilweise oder ganz abweist oder ablehnt oder nicht tätig wird, obwohl dies zum Schutz der Rechte der betroffenen Person notwendig ist. Die auf eine Beschwerde folgende Untersuchung sollte vorbehaltlich gerichtlicher Überprüfung so weit gehen, wie dies im Einzelfall angemessen ist. Der Europäische Datenschutzbeauftragte sollte die betroffene Person innerhalb eines angemessenen Zeitraums über den Fortgang und die Ergebnisse der Beschwerde unterrichten. Sollte eine weitere Abstimmung mit einer nationalen Aufsichtsbehörde erforderlich sein, sollte die betroffene Person über den Zwischenstand informiert werden. Der Europäische Datenschutzbeauftragte sollte Maßnahmen zur Erleichterung der Einreichung von Beschwerden treffen, wie etwa die Bereitstellung eines Beschwerdeformulars, das auch elektronisch ausgefüllt werden kann, ohne dass andere Kommunikationsmittel ausgeschlossen werden.
Unbeschadet gerichtlicher, verwaltungsrechtlicher oder außergerichtlicher Rechtsbehelfe hat jede betroffene Person das Recht auf Beschwerde beim Europäischen…
die betroffene Person Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten einreichen möchte.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte unterrichtet die betroffene Person über den Bearbeitungsstand und das Ergebnis der Beschwerde einschließlich der…
das Recht auf Einlegung einer Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten und seine Kontaktdaten;
Wird das in Absatz 1 genannte Recht ausgeübt, unterrichtet der Europäische Datenschutzbeauftragte die betroffene Person zumindest darüber, dass alle…
Damit in der gesamten Union eine einheitliche Überwachung und Durchsetzung der Datenschutzvorschriften gewährleistet ist, sollte der Europäische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.