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Der Agentur sollte auch das Betriebsmanagement des DubliNet, eines gesonderten gesicherten elektronischen Übermittlungskanals nach Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission , übertragen werden, den die in den Mitgliedstaaten für Asylfragen zuständigen Behörden für den Austausch von Informationen über Personen, die internationalen Schutz beantragen, nutzen sollten.
das Betriebsmanagement von DubliNet, einem gesonderten gesicherten elektronischen Übermittlungskanal zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten, der gemäß…
DubliNet ist nicht Teil des Schengen-Besitzstands. Die Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission , mit der DubliNet, ein separater gesicherter elektronischer…
Im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte die Agentur Aufgaben im Zusammenhang mit der…
DubliNet ist nicht Teil des Schengen-Besitzstands. Die Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission , mit der DubliNet, ein separater gesicherter elektronischer…
In Anbetracht seiner Beteiligung an Eurodac und DubliNet sowie seiner partiellen Beteiligung am SIS hat Irland das Recht, sich an den Tätigkeiten der Agentur…
Zentrale Aufgabe der Agentur sollte weiterhin das Betriebsmanagement der von SIS II, VIS, Eurodac, EES, DubliNet, ETIAS sowie, im Falle eines entsprechenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.