Erwägungsgrund 3 32023R2844
Für die Zwecke der Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz sollten Unionsrechtsakte, die die Kommunikation zwischen zuständigen Behörden, einschließlich Einrichtungen und sonstiger Stellen der Union, und zwischen zuständigen Behörden und natürlichen bzw. juristischen Personen in Zivil- und Handelssachen regeln, dadurch ergänzt werden, dass die Bedingungen für die Durchführung dieser Kommunikation über digitale Mittel festgelegt werden.