Erwägungsgrund 8 32018R1726
Der Bewertungsbericht ergab ferner, dass der Auftrag der Agentur ausgeweitet werden sollte, um ihr zu ermöglichen, die Mitgliedstaaten bei der Verbindung ihrer nationalen Systeme mit den Zentralsystemen der von ihr verwalteten IT-Großsysteme (im Folgenden „Systeme“) zu beraten, ihnen auf Anforderung Ad-hoc-Hilfe und Unterstützung zu gewähren sowie den Kommissionsdienststellen Hilfe und Unterstützung in technischen Fragen im Zusammenhang mit neuen Systemen zukommen zu lassen.