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Es sollten Bestimmungen festgelegt werden, mit denen klar zwischen den operativen und den Managementaufgaben des Kollegiums unterschieden wird, um den Verwaltungsaufwand der nationalen Mitglieder so weit wie möglich zu verringern, sodass sie sich auf Eurojusts operative Arbeit konzentrieren können. Die Managementaufgaben des Kollegiums sollten insbesondere die Annahme der Arbeitsprogramme von Eurojust, des Haushalts, des jährlichen Tätigkeitsberichts und der Arbeitsvereinbarungen mit den Partnern umfassen. Das Kollegium sollte gegenüber dem Verwaltungsdirektor die Befugnis der Anstellungsbehörde ausüben. Das Kollegium sollte auch die Geschäftsordnung von Eurojust annehmen. Da diese Geschäftsordnung sich auf die justiziellen Tätigkeiten der Mitgliedstaaten auswirken kann, sollten dem Rat Durchführungsbefugnisse hinsichtlich der Billigung dieser Geschäftsordnung übertragen werden.
Das Kollegium wird von einem Verwaltungsrat unterstützt. Der Verwaltungsrat ist für Verwaltungsbeschlüsse zuständig, mit denen gewährleistet wird, dass Eurojust…
Bei allen in Artikel 4 Absatz 1 oder 2 genannten Maßnahmen handelt Eurojust durch ein oder mehrere betroffene nationale Mitglieder. Unbeschadet des Absatzes 2…
Das Kollegium ändert das angenommene jährliche Arbeitsprogramm, wenn Eurojust eine neue Aufgabe übertragen wird. Substanzielle Änderungen des jährlichen…
Um die effiziente Verwaltung der laufenden Geschäfte von Eurojust sicherzustellen, sollte der Verwaltungsdirektor der rechtliche Vertreter und Leiter von…
Die Kommission sollte im Kollegium, wenn das Kollegium in Wahrnehmung seiner Managementaufgaben tätig wird, vertreten sein. Der Vertreter der Kommission im…
Eurojust sollte eine Verwaltungs- und Managementstruktur erhalten, die es ihm erlaubt, seine Aufgaben effektiver wahrzunehmen, die die für Agenturen der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.