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Bis zum 30. November jedes Jahres nimmt das Kollegium anhand eines vom Verwaltungsdirektor vorbereiteten Entwurfs unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Kommission ein Programmplanungsdokument für das jährliche und das mehrjährige Arbeitsprogramm an. Das Kollegium übermittelt das Programmplanungsdokument dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und der EUStA. Nach der endgültigen Annahme des Gesamthaushaltsplans der Union und erforderlichenfalls einer entsprechenden Anpassung des Programmplanungsdokuments wird es endgültig wirksam.
Das jährliche Arbeitsprogramm umfasst genaue Ziele und erwartete Ergebnisse einschließlich Leistungsindikatoren. Es enthält ferner eine Beschreibung der zu finanzierenden Maßnahmen und Angaben zu den jeder Maßnahme zugewiesenen Finanzmitteln und Humanressourcen, im Einklang mit den Grundsätzen der tätigkeitsbezogenen Aufstellung des Haushaltsplans und des maßnahmenbezogenen Managements. Das jährliche Arbeitsprogramm steht mit dem mehrjährigen Arbeitsprogramm nach Absatz 4 in Einklang. Im jährlichen Arbeitsprogramm ist klar angegeben, welche Aufgaben im Vergleich zum vorangegangenen Haushaltsjahr hinzugefügt, verändert oder gestrichen wurden.
Das Kollegium ändert das angenommene jährliche Arbeitsprogramm, wenn Eurojust eine neue Aufgabe übertragen wird. Substanzielle Änderungen des jährlichen Arbeitsprogramms werden nach demselben Verfahren wie das ursprüngliche jährliche Arbeitsprogramm angenommen. Das Kollegium kann die Befugnis zur Vornahme nicht wesentlicher Änderungen am jährlichen Arbeitsprogramm dem Verwaltungsdirektor übertragen.
Im mehrjährigen Arbeitsprogramm wird die strategische Gesamtplanung, einschließlich Zielen, der Strategie für die Zusammenarbeit mit den Behörden von Drittstaaten und internationalen Organisationen gemäß Artikel 52, erwarteten Ergebnissen und Leistungsindikatoren, festgelegt. Es enthält ferner die Ressourcenplanung einschließlich des Mehrjahreshaushalts und des Personals. Die Ressourcenplanung wird jährlich aktualisiert. Die strategische Programmplanung wird erforderlichenfalls aktualisiert, insbesondere zur Berücksichtigung der Ergebnisse der in Artikel 69 genannten Bewertung.
Das jährliche Arbeitsprogramm enthält detaillierte Zielvorgaben, erwartete Ergebnisse und Leistungsindikatoren. Ferner enthält es eine Beschreibung der zu…
Das Jahresarbeitsprogramm steht mit dem Mehrjahresarbeitsprogramm nach Absatz 3 im Einklang und enthält folgende Angaben: Es ist klar darin anzugeben, welche…
Bis zum 30. November eines jeden Jahres nimmt der Verwaltungsrat den Entwurf des in Absatz 1 genannten einheitlichen Programmplanungsdokuments an. Dieses…
Im mehrjährigen Arbeitsprogramm der Agentur wird die strategische Gesamtplanung einschließlich Zielen, erwarteten Ergebnissen und Leistungsindikatoren…
Das Jahresarbeitsprogramm steht mit dem Mehrjahresarbeitsprogramm nach Absatz 3 im Einklang und enthält folgende Angaben: Es ist klar darin anzugeben, welche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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