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Ein Präsident und zwei Vizepräsidenten von Eurojust sollten vom Kollegium aus dem Kreis der nationalen Mitglieder für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden. Bei Wahl eines nationalen Mitglieds zum Präsidenten sollte der betreffende Mitgliedstaat eine andere entsprechend qualifizierte Person zu dem nationalen Verbindungsbüro entsenden und eine Entschädigung aus dem Haushalt von Eurojust beantragen können.
Die Amtszeit des Präsidenten und der Vizepräsidenten beträgt vier Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.
sein nationales Mitglied zum Präsidenten gewählt wurde, und
Der bei Inkrafttreten dieser Verordnung amtierende Präsident von der durch den Beschluss 2002/187/JI errichtete Stelle Eurojust und seine Vizepräsidenten…
Jedes nationale Mitglied wird von einem Stellvertreter und einem Assistenten unterstützt. Grundsätzlich haben der Stellvertreter und der Assistent ihren…
Wird das nationale Mitglied zur Präsidentin oder zum Präsidenten von Eurojust gewählt und das deutsche Verbindungsbüro von Eurojust infolge einer dadurch…
Folgender Artikel wird eingefügt: Die Richter wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Gerichtshofs für die Dauer von drei Jahren. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.