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Entsprechend qualifizierte Personen sind Personen, die über die notwendigen Qualifikationen und die notwendige Erfahrung verfügen, um die Aufgaben wahrzunehmen, die zur Gewährleistung des effizienten Funktionierens des nationalen Verbindungsbüros erforderlich sind. Sie können den Status eines Stellvertreters oder eines Assistenten des zum Präsidenten gewählten nationalen Mitglieds oder alternativ dazu eine eher verwaltungstechnische oder technische Funktion innehaben. Jeder Mitgliedstaat sollte diesbezüglich über seine eigenen Anforderungen entscheiden können.
Sollten Bedenken auftreten, ob eine qualifizierte Einrichtung die Kriterien zur Benennung nach wie vor einhält, so sollte der Mitgliedstaat, der die…
Die nationalen Verbindungsbeamten tragen zur Verrichtung der Aufgaben der Behörde bei, auch indem sie die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch gemäß…
Die nationale Kontaktstelle setzt sich aus mindestens drei Experten zusammen. Einer dieser Experten, der die Aufgabe des nationalen Koordinators übernimmt, muss…
Jeder Mitgliedstaat benennt gegebenenfalls nationale Sachverständige für Energiepolitik, Personen oder Stellen (nachstehend „nationale Vertreter“ genannt),…
1. Die qualifizierte Stelle, ihr Leiter und das mit Zertifizierungs- und Aufsichtsaufgaben betraute Personal dürfen weder unmittelbar noch als Bevollmächtigte…
Die von den Mitgliedstaaten und der Kommission eingerichteten Kontaktstellen sollten in die jeweilige Verwaltung in geeigneter Weise eingegliedert sein und über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.