Erwägungsgrund 12 32018R1727
Seine operativen Aufgaben in Bezug auf konkrete Kriminalfälle sollte Eurojust auf Ersuchen der zuständigen Behörden oder aus eigener Initiative entweder durch ein oder mehrere nationale Mitglieder oder durch das Kollegium wahrnehmen. Wird Eurojust aus eigener Initiative tätig, kann es bei der Koordinierung von Fällen, wie etwa durch die Unterstützung der nationalen Behörden bei deren Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, eine proaktivere Rolle spielen. Dazu kann unter anderem gehören, dass Eurojust Mitgliedstaaten einbezieht, die ursprünglich nicht an dem Fall beteiligt waren, und dass Eurojust aufgrund von Informationen, die ihm von Europol, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der EUStA oder nationalen Behörden übermittelt wurden, Verbindungen zwischen Fällen feststellt. Dies ermöglicht Eurojust außerdem das Erstellen von Leitlinien, Strategiepapieren und Analysen im Zuge der Fallbearbeitung als Teil seiner strategischen Arbeit.