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In den Mitgliedstaaten sollten nationale Eurojust-Koordinierungssysteme eingerichtet werden, die zuständig sind für die Koordinierung der Arbeit der nationalen Eurojust-Anlaufstellen, der nationalen Anlaufstelle für Terrorismusfragen, einer etwaigen nationalen Anlaufstelle für Angelegenheiten mit Bezug zur Zuständigkeit der EUStA, der nationalen Anlaufstelle für das Europäische Justizielle Netz und bis zu dreier weiterer Kontaktstellen sowie der Vertreter des Netzes gemeinsamer Ermittlungsgruppen und Vertreter der Netze, die mit den Beschlüssen 2002/494/JI , 2007/845/JI und 2008/852/JI des Rates eingerichtet wurden. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, dass eine oder mehrere dieser Aufgaben von derselben nationalen Anlaufstelle wahrgenommen werden müssen.
Die nationalen Eurojust-Anlaufstellen sind für das Funktionieren ihres nationalen Eurojust-Koordinierungssystems zuständig. Werden mehrere…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden Eurojust gemäß der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates und das…
Eurojust und das Europäische Justizielle Netz können bei der Klärung der Frage, ob ein Ersuchen mit Hilfe von Eurojust oder des Europäischen Justiziellen Netzes…
Die Eurojust-Anlaufstellen sind für die Organisation des Eurojust-Koordinierungssystems zuständig. Das Bundesamt für Justiz nimmt diese Aufgabe im Einvernehmen…
Zur Förderung und Verstärkung der Koordinierung und der Zusammenarbeit der nationalen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden ist es von entscheidender…
Die EUStA und Eurojust sollten Partner werden und bei operativen Angelegenheiten gemäß ihren jeweiligen Aufgabenbereichen zusammenarbeiten. Eine derartige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.