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Zur Förderung und Verstärkung der Koordinierung und der Zusammenarbeit der nationalen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden ist es von entscheidender Bedeutung, dass Eurojust von den zuständigen nationalen Behörden, die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen erhält. Dazu sollten die zuständigen nationalen Behörden ihrem nationalen Mitglied unverzüglich die Einsetzung und die Ergebnisse gemeinsamer Ermittlungsgruppen übermitteln. Darüber hinaus sollten die zuständigen nationalen Behörden unverzüglich ihren nationalen Mitgliedern Fälle mitteilen, die in die Zuständigkeit von Eurojust fallen, von denen mindestens drei Mitgliedstaaten direkt betroffen sind und für die mindestens zwei Mitgliedstaaten Ersuchen oder Entscheidungen hinsichtlich einer justiziellen Zusammenarbeit übermittelt wurden. Unter bestimmten Umständen unterrichten sie ihre nationalen Mitglieder auch über Kompetenzkonflikte, kontrollierte Lieferungen und wiederholte Schwierigkeiten bei der justiziellen Zusammenarbeit.
Eurojust übermittelt den zuständigen nationalen Behörden unverzüglich Informationen über die Ergebnisse der Auswertung der Informationen, einschließlich über…
Die nationalen Mitglieder tauschen untereinander oder mit den zuständigen Behörden ihres Mitgliedstaats ohne vorherige Zustimmung alle Informationen aus, die…
Eurojust unterstützt und verstärkt die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden, die für die Ermittlung und Verfolgung von schwerer…
Eurojust kann mit der Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten die Erledigung der Ersuchen von Drittstaaten um justizielle Zusammenarbeit koordinieren, wenn…
Um zu gewährleisten, dass Eurojust grenzüberschreitende Untersuchungen in geeigneter Weise unterstützen und koordinieren kann, ist es erforderlich, dass alle…
Gemäß Artikel 85 AEUV hat Eurojust den Auftrag, die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden zu unterstützen und zu verstärken, die für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.