Gesetze
Gesetz wird geladen …
Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten zur Beseitigung möglicher bereits bestehender Hindernisse während eines Übergangszeitraums von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt der Anwendung dieser Verordnung eine Überprüfung bestehender allgemeiner Rechts- und Verwaltungsvorschriften, in denen Datenlokalisierungsauflagen geregelt sind, durchführen und der Kommission sämtliche dieser Datenlokalisierungsauflagen, die sie für mit dieser Verordnung vereinbar halten, samt einer Begründung mitteilen. Damit sollte die Kommission in der Lage sein, die Rechtmäßigkeit etwaiger verbleibender Datenlokalsierungsauflagen zu prüfen. Die Kommission sollte gegebenenfalls in der Lage sein, dem betreffenden Mitgliedstaat Anmerkungen zu übermitteln. Solche Anmerkungen könnten eine Empfehlung enthalten, die Datenlokalisierungsauflage zu ändern oder aufzuheben.
Die Mitgliedstaaten sorgen bis zum 30. Mai 2021 dafür, dass alle bestehenden Datenlokalisierungsauflagen, die durch allgemeine Rechts- und…
Die Mitgliedstaaten können in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen verhängen,…
Diese Verordnung sollte Nutzern nicht den Versuch ermöglichen, geltendes nationales Recht zu umgehen. Deshalb sollte sie regeln, dass die Mitgliedstaaten…
Um sicherzustellen, dass durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften geregelte Datenlokalisierungsauflagen in den Mitgliedstaaten für natürliche und juristische…
Um die wirksame Anwendung des Grundsatzes des freien grenzüberschreitenden Verkehrs nicht-personenbezogener Daten sicherzustellen und das Entstehen neuer…
Da die zuständigen Behörden und die Betreiber eines öffentlichen Dienstes Zeit benötigen, um den Bestimmungen dieser Verordnung nachzukommen, sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.