Erwägungsgrund 26 32016R0796
Die Anforderungen an die berufliche Qualifikation von Triebfahrzeugführern sind sowohl für die Sicherheit als auch für die Interoperabilität im Eisenbahnverkehr in der Union von grundlegender Bedeutung. Die beruflichen Qualifikationen sind auch Voraussetzung für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Eisenbahnsektor. Dieser Punkt sollte im Rahmen des bestehenden sozialen Dialogs angegangen werden. Die Agentur sollte die für die Berücksichtigung dieses Aspekts auf Unionsebene erforderliche technische Unterstützung leisten.