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In der Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates ist für die Zwecke jener Verordnung vorgesehen, dass der Einsatzmitgliedstaat die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache entsandten Mitglieder von Teams gemäß Artikel 2 Nummer 8 jener Verordnung ermächtigt, Datenbanken der Union abzufragen, wenn dies für die Erfüllung der im Einsatzplan für Grenzübertrittskontrollen, Grenzüberwachung und Rückkehr jeweils festgelegten Ziele erforderlich ist. Ziel des Einsatzes der Teams gemäß Artikel 2 Nummern 8 und 9 jener Verordnung ist eine technische und operative Verstärkung für die ersuchenden Mitgliedstaaten — vor allem diejenigen, die einem unverhältnismäßigen Migrationsdruck ausgesetzt sind. Damit die in Artikel 2 Nummern 8 und 9 jener Verordnung genannten Teams ihre Aufgaben erfüllen können, ist der Zugriff auf die SIS-Ausschreibungen zur Rückkehr über eine technische Schnittstelle erforderlich, die die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache mit dem zentralen SIS verbindet.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse nach Artikel 82 Absätze 1 und 10 der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates haben die…
In der Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates ist für die Zwecke jener Verordnung vorgesehen, dass der Einsatzmitgliedstaat die von…
In der Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates ist für die Zwecke jener Verordnung vorgesehen, dass der Einsatzmitgliedstaat die von…
Die Mitglieder der in Artikel 2 Nummern 8 und 9 der Verordnung (EU) 2016/1624 genannten Teams haben im Rahmen ihres Auftrags das Recht, gemäß Artikel 36 der…
Gemäß Artikel 40 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2016/1624 haben Mitglieder der Teams gemäß Artikel 2 Nummern 8 und 9 jener Verordnung im Rahmen ihres Mandats und…
Gemäß Artikel 40 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2016/1624 haben Mitglieder der Teams gemäß Artikel 2 Nummern 8 und 9 jener Verordnung im Rahmen ihres Mandats und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.