Erwägungsgrund 2 32018R1860
Es besteht die Notwendigkeit, die Wirksamkeit des Unionsystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger zu erhöhen. Dies ist unerlässlich, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Migrations- und Asylpolitik der Union aufrechtzuerhalten und Personen, die internationalen Schutz benötigen, unterstützen zu können.