Erwägungsgrund 82 32019R1896
Die Agentur sollte vorbehaltlich der Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe des Europarats gestatten, dort Besuche vorzunehmen, wo sie Rückkehraktionen im Rahmen des von den Mitgliedern des Europarats im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe festgelegten Überwachungsverfahrens durchführt.