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Die Vorschriften über die Methoden der Ausführung, d. h. über die Betrauung mit Haushaltsvollzugsaufgaben sowie über deren Bedingungen und Grenzen, sollten an die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 angeglichen werden. Darüber hinaus sollte eine Bestimmung über die weitere Betrauung mit Haushaltsvollzugsaufgaben aufgenommen werden, die der in der Verordnung (EU) Nr. 236/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates enthaltenen entspricht, um eine kohärente Umsetzung der Finanzierung des auswärtigen Handelns zu gewährleisten. Gleichwohl sollte die vorliegende Verordnung spezifische Bestimmungen über die zeitweilige Wahrnehmung der Aufgaben des nationalen Anweisungsbefugten, über die Betrauung eines Dienstleisters durch die AKP-Staaten und die ÜLG sowie über die Verstärkung des Schutzes der finanziellen Interessen der Union im Falle indirekter Mittelverwaltung mit AKP-Staaten und ÜLG enthalten.
Die die Mittel des 11. EEF ausführenden Einrichtungen sorgen für Kohärenz mit der Außenpolitik der Union und können Haushaltsvollzugsaufgaben unter Bedingungen,…
Die betrauten Einrichtungen sorgen für Kohärenz mit der Außenpolitik der Union und können Haushaltsvollzugsaufgaben unter Bedingungen, die den für die…
Diese Verordnung unterliegt den vom Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 322 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erlassenen…
Verschiedene Durchführungsbestimmungen zum internen Prüfer, zur ordnungsgemäßen Verwaltung und zum Rechtsbehelf, zum IT-System, zur elektronischen Übermittlung,…
Die Vorschriften über Rechnungslegung und Rechnungsführung sowie über externe Prüfung und Entlastung sollten denjenigen der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046…
Die Vorschriften über die Mittelbindung mit Ausnahme der vorläufigen Mittelbindungen sollten an die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung (EU, Euratom)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.