Erwägungsgrund 60 32024R2509
Die Übertragung von Haushaltsvollzugsbefugnissen durch die Kommission an die stellvertretenden Leiter der Delegationen der Union für die operativen Mittel, die in den Einzelplan der Kommission eingestellt werden, sollte auf Situationen beschränkt sein, in denen die Ausführung der betreffenden Aufgaben durch die stellvertretenden Leiter der Delegationen der Union unbedingt notwendig ist, um während der Abwesenheit der Leiter der Delegationen der Union den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten. Die stellvertretenden Leiter der Delegationen der Union sollten diese Befugnis nicht systematisch oder aus Gründen der internen Aufgabenaufteilung ausüben.