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Das GEREK sollte unabhängig von jeglicher Einmischung von außen — einschließlich politischen Drucks oder kommerzieller Einflussnahme — im Interesse der Union handeln können. Daher ist es wichtig sicherzustellen, dass den Personen, die zu Mitgliedern des Regulierungsrats ernannt werden, ein Höchstmaß an persönlicher und funktioneller Unabhängigkeit garantiert wird. Der Vorsitzende einer NRB, ein Mitglied eines NRB-Kollegiums oder der Stellvertreter einer dieser Personen genießen ein solches Maß an persönlicher und funktioneller Unabhängigkeit. Konkret sollten sie unabhängig und objektiv handeln, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben keine Weisungen anfordern oder entgegennehmen und vor willkürlicher Entlassung geschützt sein. Die Funktion des Stellvertreters im Regulierungsrat könnte auch von dem Vorsitzenden der NRB, einem Mitglied des NRB-Kollegiums, dem Stellvertreter einer dieser Personen oder von einem anderen Mitglied des Personals der NRB ausgeübt werden, wobei die betreffende Person im Namen des Mitglieds des Regulierungsrates, das sie vertritt, und im Rahmen des diesem erteilten Mandats handelt.
Bei der Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben und unbeschadet dessen, dass seine Mitglieder im Namen ihrer jeweiligen NRB handeln, handelt der…
Jedes Mitglied des Regulierungsrats hat einen Stellvertreter, der von der NRB benannt wird. Der Stellvertreter vertritt das Mitglied in dessen Abwesenheit. Für…
Jedes Mitglied des Verwaltungsrates hat einen Stellvertreter, der das Mitglied in dessen Abwesenheit vertritt. Die Stellvertreter der Mitglieder sind die als…
Das GEREK sollte sich aus dem Regulierungsrat und den Arbeitsgruppen zusammensetzen. Der turnusmäßig wechselnde Vorsitz des Regulierungsrats soll die…
Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Aufgaben des GEREK besser in Arbeitsgruppen ausgeführt werden können, die stets eine gleichwertige Berücksichtigung der…
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben sollte das GEREK weiterhin das Fachwissen der NRB bündeln. Das GEREK sollte die Beteiligung aller NRB an der Wahrnehmung seiner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.