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Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Aufgaben des GEREK besser in Arbeitsgruppen ausgeführt werden können, die stets eine gleichwertige Berücksichtigung der Ansichten und Beiträge aller NRB gewährleisten sollten. Der Regulierungsrat sollte daher die Arbeitsgruppen einrichten und ihre Vorsitzende ernennen. Zur raschen Einrichtung von Arbeitsgruppen, insbesondere der Arbeitsgruppen im Zusammenhang mit Verfahren, für die Fristen gelten, sollten die NRB auf Ernennungsgesuche umgehend reagieren. Die Arbeitsgruppen sollten Sachverständigen der Kommission zur Teilnahme offenstehen. Das Personal des GEREK-Büros sollte die Tätigkeiten der Arbeitsgruppen unterstützen und zu ihnen beitragen.
Der Regulierungsrat ernennt die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen, die nach Möglichkeit verschiedene NRB vertreten.
Einsetzung von Arbeitsgruppen und Ernennung der Vorsitzenden der Arbeitsgruppen;
Hilfe bei der Einrichtung von Arbeitsgruppen auf Antrag des Regulierungsrats, Beitrag zu den Regulierungstätigkeiten und administrative Unterstützung dieser…
Das GEREK sollte sich aus dem Regulierungsrat und den Arbeitsgruppen zusammensetzen. Der turnusmäßig wechselnde Vorsitz des Regulierungsrats soll die…
Das GEREK sollte unabhängig von jeglicher Einmischung von außen — einschließlich politischen Drucks oder kommerzieller Einflussnahme — im Interesse der Union…
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben sollte das GEREK weiterhin das Fachwissen der NRB bündeln. Das GEREK sollte die Beteiligung aller NRB an der Wahrnehmung seiner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.