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Das GEREK-Büro sollte sämtliche für die Arbeit des GEREK erforderliche fachliche und administrative Unterstützung — einschließlich finanzieller, organisatorischer und logistischer Unterstützung — leisten und zu den Regulierungstätigkeiten des GEREK beitragen.
Unterstützung bei der Vorbereitung der Arbeit und sonstige administrative sowie inhaltsbezogene Unterstützung zur Sicherstellung einer reibungslosen Tätigkeit…
den Regulierungsrat bei der Ausarbeitung des in Artikel 21 genannten jährlichen Arbeitsprogramms des GEREK zu unterstützen;
Das GEREK-Büro sollte über eine für die Erfüllung seiner Aufgaben angemessene Personalausstattung verfügen. Alle dem GEREK-Büro übertragenen Aufgaben —…
Das GEREK sollte mit Unterstützung des GEREK-Büros innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs Kommunikationstätigkeiten durchführen können, die sich nicht…
Das Büro wurde als Gemeinschaftseinrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet, um die in der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 genannten Aufgaben…
Das GEREK-Büro sollte zur Vermeidung doppelter Informationsersuchen und zur Erleichterung der Kommunikation zwischen allen beteiligten Behörden ein gemeinsames…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.