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Um die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des GEREK-Büros zu gewährleisten und die Arbeit des GEREK zu unterstützen, sollte das GEREK-Büro mit einem eigenständigen Haushalt ausgestattet werden, der im Wesentlichen aus einem Beitrag der Union bestehen sollte. Der Haushalt sollte angemessen sein und die zusätzlichen Aufgaben und die größere Rolle des GEREK und des GEREK-Büros widerspiegeln. Die Finanzierung des GEREK-Büros sollte einer Einigung gemäß Nummer 31 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung unterliegen.
Der Haushalt des GEREK-Büros muss in Bezug auf Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein.
Die Haushaltsbehörde bewilligt die Mittel für den Beitrag für das GEREK-Büro.
Um die vollständige Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Agentur sicherzustellen und sie in die Lage zu versetzen, die Ziele und Aufgaben, die ihr mit…
Das GEREK sollte mit Unterstützung des GEREK-Büros innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs Kommunikationstätigkeiten durchführen können, die sich nicht…
Das GEREK-Büro sollte sämtliche für die Arbeit des GEREK erforderliche fachliche und administrative Unterstützung — einschließlich finanzieller,…
Das GEREK-Büro sollte über eine für die Erfüllung seiner Aufgaben angemessene Personalausstattung verfügen. Alle dem GEREK-Büro übertragenen Aufgaben —…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.