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Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission sollte auf das GEREK-Büro Anwendung finden.
Für Immobilienvorhaben, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt des GEREK-Büros haben, gilt die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.
Der Verwaltungsrat erlässt nach Anhörung der Kommission die für das GEREK-Büro geltende Finanzregelung. Diese darf von der Delegierten Verordnung (EU) Nr.…
Für das GEREK-Büro gilt die Verordnung Nr. 1 .
Für die Agentur sollte die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission gelten.
Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission sollte auf Europol Anwendung finden.
Außerdem sollten die Regelungen für die Leitung und Geschäftstätigkeit des GEREK-Büros, wo dies angemessen ist, mit den Grundsätzen der Gemeinsamen Erklärung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.