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Entsprechend dem Grundsatz der Transparenz sollten das GEREK und das GEREK-Büro, soweit angebracht, Informationen über ihre Arbeit auf ihrer Webseite veröffentlichen. Insbesondere sollte das GEREK alle endgültigen Dokumente veröffentlichen, die im Zuge der Wahrnehmung seiner Aufgaben erstellt werden, wie beispielsweise Stellungnahmen, Leitlinien, Berichte, Empfehlungen, gemeinsame Standpunkte, bewährte Verfahren sowie alle zur Unterstützung seiner Aufgaben in Auftrag gegebenen Untersuchungen. Zudem sollten das GEREK und das GEREK-Büro aktuelle Listen ihrer Aufgaben und aktuelle Listen der Mitglieder, Stellvertreter und anderen Teilnehmer an den Sitzungen ihrer organisatorischen Gremien sowie die Interessenerklärungen der Mitglieder des Regulierungsrats, der Mitglieder des Verwaltungsrats und des Direktors veröffentlichen.
Das GEREK und das GEREK-Büro üben ihre Tätigkeiten mit einem hohen Maß an Transparenz aus. Das GEREK und das GEREK-Büro stellen sicher, dass die Öffentlichkeit…
Das GEREK veröffentlicht alle seine abschließenden Stellungnahmen, Leitlinien, Berichte, Empfehlungen, gemeinsamen Standpunkte, bewährten Verfahren und alle in…
Die Mitglieder des Regulierungsrats und des Verwaltungsrats, der Direktor, die abgeordneten nationalen Sachverständigen und das sonstige nicht vom GEREK-Büro…
Zur wirksamen Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollten das GEREK und das GEREK-Büro das Recht haben, bei der Kommission, den NRB und als letzte Möglichkeit bei…
Das GEREK sollte mit Unterstützung des GEREK-Büros innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs Kommunikationstätigkeiten durchführen können, die sich nicht…
Das GEREK-Büro sollte sämtliche für die Arbeit des GEREK erforderliche fachliche und administrative Unterstützung — einschließlich finanzieller,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.