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Das GEREK sollte mit Unterstützung des GEREK-Büros innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs Kommunikationstätigkeiten durchführen können, die sich nicht nachteilig auf die Hauptaufgaben des GEREK auswirken. Der Inhalt und die Umsetzung der Kommunikationsstrategie des GEREK sollten kohärent, objektiv, sachdienlich und mit den Strategien und Tätigkeiten der Kommission und der anderen Organe abgestimmt sein, um dem Bild der Union in seiner Gesamtheit gerecht zu werden. Die Kommunikationstätigkeiten des GEREK-Büros sollten mit den einschlägigen Kommunikations- und Verbreitungsplänen des Verwaltungsrats im Einklang stehen.
Das GEREK kann mit Unterstützung des GEREK-Büros und im Einklang mit den einschlägigen Kommunikations- und Verbreitungsplänen des Regulierungsrats innerhalb…
Unterstützung des GEREK bei der Errichtung und Verwaltung eines Informations- und Kommunikationssystems gemäß Artikel 41;
Das GEREK-Büro sollte sämtliche für die Arbeit des GEREK erforderliche fachliche und administrative Unterstützung — einschließlich finanzieller,…
Das GEREK sollte befugt sein, Arbeitsvereinbarungen mit den Einrichtungen, sonstigen Stellen und Beratungsgruppen der Union, den zuständigen Behörden von…
Um die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des GEREK-Büros zu gewährleisten und die Arbeit des GEREK zu unterstützen, sollte das GEREK-Büro mit einem…
Das GEREK-Büro sollte zur Vermeidung doppelter Informationsersuchen und zur Erleichterung der Kommunikation zwischen allen beteiligten Behörden ein gemeinsames…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.