Erwägungsgrund 34 32021R0887
Das Kompetenzzentrum sollte die langfristige strategische Zusammenarbeit und Koordinierung der Tätigkeiten der Gemeinschaft anregen und unterstützen, was eine große, offene, interdisziplinäre und vielfältige Gruppe von im Bereich Cybersicherheitstechnologie tätigen europäischen Interessenträger einbeziehen würde. Die Gemeinschaft sollte Forschungseinrichtungen, Branchen sowie den öffentlichen Sektor umfassen. Die Gemeinschaft sollte — insbesondere über die strategische Beratungsgruppe — einen Beitrag zu den Tätigkeiten des Kompetenzzentrums, dem mehrjährigen Arbeitsprogramm und dem jährlichen Arbeitsprogramm leisten. Die Gemeinschaft sollte auch von den Tätigkeiten des Kompetenzzentrums und des Netzwerks zum Aufbau von Gemeinschaften profitieren; darüber hinaus sollte sie aber im Hinblick auf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder Ausschreibungen nicht bevorzugt werden. Die Gemeinschaft sollte sich aus kollektiven Einrichtungen und Organisationen zusammensetzen. Damit das gesamte Fachwissen auf dem Gebiet der Cybersicherheit in der Union genutzt werden kann, sollten das Kompetenzzentrum und seine Gremien in der Lage sein, gleichzeitig auch auf das Fachwissen natürlicher Personen als Ad-hoc-Sachverständige zurückzugreifen.