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Das GEREK und das GEREK-Büro üben ihre Tätigkeiten mit einem hohen Maß an Transparenz aus. Das GEREK und das GEREK-Büro stellen sicher, dass die Öffentlichkeit und interessierte Parteien angemessene, objektive, zuverlässige und leicht zugängliche Informationen erhalten, insbesondere in Bezug auf ihre Aufgaben und die Ergebnisse ihrer Arbeit.
Das GEREK kann mit Unterstützung des GEREK-Büros und im Einklang mit den einschlägigen Kommunikations- und Verbreitungsplänen des Regulierungsrats innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs von sich aus Kommunikationstätigkeiten durchführen. Die Zuweisung von Mitteln für eine solche Unterstützung für Kommunikationstätigkeiten innerhalb des Haushalts des GEREK-Büros darf sich nicht nachteilig auf die wirksame Erfüllung der in Artikel 4 genannten Aufgaben des GEREK oder der in Artikel 5 genannten Aufgaben des GEREK-Büros auswirken. Die Kommunikationstätigkeiten des GEREK-Büros müssen mit den einschlägigen vom Verwaltungsrat angenommenen Kommunikations- und Verbreitungsplänen im Einklang stehen.
Das GEREK sollte mit Unterstützung des GEREK-Büros innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs Kommunikationstätigkeiten durchführen können, die sich nicht…
Entsprechend dem Grundsatz der Transparenz sollten das GEREK und das GEREK-Büro, soweit angebracht, Informationen über ihre Arbeit auf ihrer Webseite…
ACER kann von sich aus Kommunikationstätigkeiten in ihren Zuständigkeitsbereichen durchführen. Die Zuweisung von Mitteln für Kommunikationstätigkeiten darf sich…
Die Behörde kann in ihrem Zuständigkeitsbereich von sich aus Kommunikationsmaßnahmen durchführen. Die Zuweisung von Mitteln für Kommunikationsmaßnahmen darf…
Das GEREK übt seine Aufgaben unabhängig, unparteiisch, transparent und zeitnah aus.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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