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Das Büro wurde als Gemeinschaftseinrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet, um die in der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 genannten Aufgaben wahrzunehmen und insbesondere das GEREK in administrativer und professioneller Hinsicht zu unterstützen. Dem Büro wurde rechtliche, verwaltungstechnische und finanzielle Autonomie gewährt, um das GEREK wirksam unterstützen zu können.
Das GEREK-Büro ist eine Einrichtung der Union. Es besitzt Rechtspersönlichkeit.
Das mit der vorliegenden Verordnung errichtete GEREK-Büro ist in Bezug auf das Eigentum und alle Übereinkünfte — einschließlich des Sitzabkommens —, rechtlichen…
Das GEREK-Büro sollte sämtliche für die Arbeit des GEREK erforderliche fachliche und administrative Unterstützung — einschließlich finanzieller,…
Das GEREK und das Büro wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet. Das GEREK hat die ERG ersetzt und…
Um die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des GEREK-Büros zu gewährleisten und die Arbeit des GEREK zu unterstützen, sollte das GEREK-Büro mit einem…
Das GEREK-Büro sollte über eine für die Erfüllung seiner Aufgaben angemessene Personalausstattung verfügen. Alle dem GEREK-Büro übertragenen Aufgaben —…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.