Erwägungsgrund 5 32018R0199
Nachdem Probi AB einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich Lactobacillus plantarum 299v (Lp299v) und einer Erhöhung der Absorption von Nicht-Häm-Eisen abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2015-00696). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Lactobacillus plantarum 299v erhöht die Absorption von Nicht-Häm-Eisen“.