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Unter gebührender Achtung des Initiativrechts der Kommission, des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens und des institutionellen Gleichgewichts sollten sich das Europäische Parlament und der Rat jährlich mit den von der Energieunion bei sämtlichen Dimensionen der Energie- und Klimapolitiken erzielten Fortschritten befassen.
Im Rahmen des Berichts über die Lage der Energieunion gemäß Artikel 35 unterrichtet die Kommission das Europäische Parlament und den Rat über die Umsetzung der…
Bis zum 31. Oktober jedes Jahres erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht über die Lage der Energieunion.
der Ziele des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans zur Verwirklichung der Ziele der Energieunion und — im ersten Zehnjahreszeitraum — zur…
Im Hinblick auf die kollektive Verwirklichung der Ziele der Strategie für die Energieunion, insbesondere die Schaffung einer voll funktionsfähigen und…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten in allen Fragen der Umsetzung der Energieunion unter enger Einbeziehung des Europäischen Parlaments in Fragen im…
In seiner Entschließung vom 15. Dezember 2015 über das Thema „Wege zu einer europäischen Energieunion“ forderte das Europäische Parlament, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.