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Im Hinblick auf die kollektive Verwirklichung der Ziele der Strategie für die Energieunion, insbesondere die Schaffung einer voll funktionsfähigen und krisenfesten Energieunion, ist es entscheidend, dass die Kommission die Entwürfe integrierter nationaler Energie- und Klimapläne, die integrierten nationalen Energie- und Klimapläne sowie — anhand der Fortschrittsberichte — ihre Umsetzung bewertet. Für den ersten Zehnjahreszeitraum gilt dies insbesondere für die energie— und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und die nationalen Beiträge zu diesen Zielen. Diese Bewertungen sollten regelmäßig alle zwei Jahre (nur im Bedarfsfall jährlich) durchgeführt und im Bericht der Kommission zur Lage der Energieunion konsolidiert werden.
die Ziele, Vorgaben und Beiträge ausreichen, um gemeinsam die Ziele der Energieunion und - im ersten Zehnjahreszeitraum - insbesondere die Vorgaben für den…
der Ziele des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans zur Verwirklichung der Ziele der Energieunion und — im ersten Zehnjahreszeitraum — zur…
Kommt die Kommission aufgrund ihrer Bewertung der Entwürfe der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne gemäß Artikel 9 oder ihrer Bewertung der Entwürfe…
bis zum 31. Oktober 2019 und anschließend alle vier Jahre eine Bewertung der Durchführung der Richtlinie 2009/31/EG.
Die integrierten nationalen Energie- und Klimapläne sollten jeweils für zehn Jahre gelten und einen Überblick über die aktuelle Situation des jeweiligen…
In dem Bericht zur Lage der Energieunion vom 18. November 2015 gab die Kommission ferner an, dass integrierte nationale Energie- und Klimapläne, die auf alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.