Erwägungsgrund 1 32014R0516
Das Ziel der Union, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen, soll unter anderem durch eine gemeinsame Politik in den Bereichen Asyl und Einwanderung verwirklicht werden, die sich auf die Solidarität der Mitgliedstaaten gründet und gegenüber Drittländern und deren Staatsangehörigen angemessen ist. Am 2. Dezember 2009 hat der Europäische Rat anerkannt, dass mehr Flexibilität und Kohärenz bei den Finanzmitteln in der Union sowohl hinsichtlich des Anwendungsbereichs als auch der Anwendbarkeit erforderlich ist, damit die Politikentwicklung in den Bereichen Asyl und Migration gefördert wird.