Verordnung (EU) 2018/221 der Kommission vom 15. Februar 2018 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Referenzlabors der Europäischen Union für transmissible spongiforme Enzephalopathien (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit Wirkung vom 31. Dezember 2018 verliert die Benennung des EU-Referenzlabors für TSE, das sich derzeit im Vereinigten Königreich befindet, infolge der Mitteilung des Vereinigten Königreichs gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union ihre Gültigkeit.
Erwägungsgrund 3 32018R0221
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