Verordnung (EU) 2018/221 der Kommission vom 15. Februar 2018 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Referenzlabors der Europäischen Union für transmissible spongiforme Enzephalopathien (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit es zu keiner Unterbrechung der Tätigkeit des EU-Referenzlabors für TSE kommt, und um dem neu benannten EU-Referenzlabor genügend Zeit einzuräumen, damit es voll einsatzfähig ist, sollten die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen ab dem 1. Januar 2019 gelten.
Erwägungsgrund 6 32018R0221
Erwägungsgrund 6 32018R0221Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen