Erwägungsgrund 4 32018R0221
Es ist notwendig, dass es weiterhin ein EU-Referenzlabor für TSE gibt, um eine hochwertige Qualität und die Zuverlässigkeit der Verfahren zur Diagnose auf TSE sowie deren einheitliche Anwendung in der gesamten Union sicherzustellen. Deshalb hat die Kommission am 29. Mai 2017 eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen veröffentlicht, um ein EU-Referenzlabor für TSE auszuwählen und zu benennen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens sollte das ausgewählte Konsortium, bestehend aus dem Istituto Zooprofilattico Sperimentale del Piemonte, Liguria e Valle d'Aosta (IZSPLVA) und dem Istituto Superiore di Sanità (ISS), unter der Leitung des erstgenannten Instituts als EU-Referenzlabor für TSE benannt werden.