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Aus dem Urteil des Gerichtshofs folgt, dass die berichtigten Abgaben ab denselben Zeitpunkten gelten sollten wie die für ungültig erklärten Abgaben. Die Berechnung der Produktionsabgaben und der Ergänzungsabgaben gemäß der vorliegenden Verordnung sollte daher mit Wirkung des Inkrafttretens der Verordnungen (EG) Nr. 2267/2000 und (EG) Nr. 1993/2001 gelten —
Für die Festsetzung und Erhebung der Produktionsabgaben des Wirtschaftsjahrs 2005/06, einschließlich der in Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.…
Da dieselbe Methode, die der Gerichtshof für ungültig erklärt hat, zur Berechnung der Abgaben für das Wirtschaftsjahr 2001/2002 verwendet wurde, sollten auch…
Der Unterschied zwischen den durch die Verordnungen (EG) Nr. 2267/2000 und (EG) Nr. 1993/2001 festgesetzten Abgaben und den in Artikel 1 der vorliegenden…
Für die Berechnung, die Festsetzung und die Erhebung der Produktionsabgaben des Wirtschaftsjahrs 2005/06 müssen bestimmte Vorschriften der Verordnung (EG) Nr.…
Um dem Urteil des Gerichtshofs nachzukommen, müssen daher die Produktionsabgaben und die Ergänzungsabgaben in geeigneter Höhe festgesetzt werden.
Der Unterschied zwischen den zu Unrecht gezahlten Beträgen im Vergleich zu den durch die Verordnungen (EG) Nr. 2267/2000 und (EG) Nr. 1993/2001 festgesetzten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.