Erwägungsgrund 2 32018R0264
Mit den Verordnungen (EG) Nr. 2267/2000 der Kommission und (EG) Nr. 1993/2001 der Kommission wurden die Produktionsabgaben sowie der Berechnungskoeffizient für die Ergänzungsabgabe im Zuckersektor festgesetzt.
Mit den Verordnungen (EG) Nr. 2267/2000 der Kommission und (EG) Nr. 1993/2001 der Kommission wurden die Produktionsabgaben sowie der Berechnungskoeffizient für die Ergänzungsabgabe im Zuckersektor festgesetzt.