Gesetze
Gesetz wird geladen …
„ANHANG XIg LEBENSMITTEL UND LANDWIRTSCHAFTLICHE ERZEUGNISSE NACH ARTIKEL 16j ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, wie in deren Anhang I festgelegt, übernommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung und in den durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Fassungen jeweils sinngemäß gilt. KN-Code Warenbezeichnung 07 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden 08 Genießbare Früchte; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen 12 Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter “
ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über…
„ANHANG XIe Rohöl nach Artikel 16f ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr.…
„ANHANG XIj HOLZWAREN NACH ARTIKEL 16m ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr.…
„ANHANG XIh MASCHINEN UND ELEKTRISCHE AUSRÜSTUNG NACH ARTIKEL 16k ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2…
„ANHANG XIk SCHIFFE NACH ARTIKEL 16n ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr.…
ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.