Erwägungsgrund 2 32018R0318
Im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1096/2010 des Rates werden die erhobenen Daten auch zu Aufsichts- und Abwicklungszwecken verwendet und dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken zur Verfügung gestellt.