Erwägungsgrund 4 32018R0035
Am 9. Juni 2016 verabschiedete der von der Agentur eingesetzte Ausschuss für sozioökonomische Analyse (im Folgenden „SEAC“) seine Stellungnahme, worin er die vorgeschlagene Beschränkung im Hinblick auf den sozioökonomischen Nutzen und die sozioökonomischen Kosten als die geeignetste unionsweite Maßnahme zur Verringerung des Eintrags von D4 und D5 in das Abwasser bewertete.