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Diesen Änderungen des Anhangs 14 des Abkommens von Chicago sollte in der Verordnung (EU) Nr. 139/2014, insbesondere in den Bestimmungen betreffend den Anflug mit leistungsbasierter Navigation (performance-based navigation, PBN) mit vertikaler Führung und die landebahnbezogenen Anforderungen in Bezug auf den Anflug Rechnung getragen werden. Außerdem sollte die Durchführung von PBN-Anflügen mit vertikaler Führung an einer erheblichen Anzahl von Flugplätzen erleichtert werden, ohne dass eine Modernisierung ihrer Landebahninfrastrukturen erforderlich ist.
Nach der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 ist für den Flugbetrieb mit leistungsbasierter Navigation (Performance-Based Navigation, PBN), mit Ausnahme einiger…
In Anhang IV (Teil-CAT): a) CAT.OP.MPA.120 wird gestrichen; b) folgender Punkt CAT.OP.MPA.126 wird eingefügt: „CAT.OP.MPA.126 Leistungsbasierte Navigation…
Es ist erforderlich, in jene Verordnung zusätzliche Anforderungen an die Ausbildung, Prüfung und regelmäßige Befähigungsüberprüfung von Piloten aufzunehmen, die…
Flüge in Lufträumen mit vorgegebenen Navigationsanforderungen (Performance-Based Navigation, PBN) betreiben,
‚Leistungsbasierte Navigation (Performance-based Navigation, PBN)‘ bezeichnet Flächennavigation auf der Grundlage von Leistungsanforderungen an Luftfahrzeuge,…
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 wird wie folgt geändert: 1. Nummer 20 erhält folgende Fassung: „20. ‚Instrumentenlandebahn‘ (instrument runway): eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.