Erwägungsgrund 14 32018R0588
Interessenträgern sollte genügend Zeit eingeräumt werden, um geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der vorgeschlagenen Beschränkung treffen zu können, vor allem im Sektor Drahtbeschichtung, wo die Kosten der Anwendung der Beschränkung besonders hoch sein werden. Daher sollte der Anwendungsbeginn der Beschränkung unter Berücksichtigung der Empfehlung des SEAC aufgeschoben werden. Die Aufschubfrist sollte der durch die Zusammenarbeit von RAC und SCOEL bedingten Verzögerung des Beschränkungsverfahrens Rechnung tragen.