Erwägungsgrund 12 32018R0643
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet den Bezugsrahmen für die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung.
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet den Bezugsrahmen für die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung.