Erwägungsgrund 3 32018R0075
Am 8. Februar 2016 wurde ein Antrag auf Änderung der Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff mikrokristalline Cellulose (E 460(i)) gestellt. Der Antrag wurde gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.