Erwägungsgrund 3 32018R0079
Die Behörde hat eine befürwortende wissenschaftliche Stellungnahme zur Verwendung des Stoffes Copolymer aus Butadien, Styrol, Methylmethacrylat und Butylacrylat, vernetzt mit Divinylbenzol oder 1,3-Butandioldimethacrylat (FCM-Stoff-Nr. 856 und CAS-Nr. 25101-28-4) angenommen. Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass der Stoff für die Verbraucher unbedenklich ist, wenn er als polymerer Zusatzstoff mit einem Anteil von höchstens 40 Gew.-% in Mehrweggegenständen aus Mischungen von Styrol-Acrylnitril-Copolymeren (SAN)/Poly(methylmethacrylat) (PMMA) verwendet wird, die für den Kontakt bei Raumtemperatur mit wässrigen, sauren und/oder schwach alkoholischen (< 20 %) Lebensmitteln für weniger als einen Tag und mit trockenen Lebensmitteln für eine unbestimmte Kontaktdauer (einschließlich Langzeitlagerung) bestimmt sind. Die derzeitige Zulassung für diesen Stoff sollte um den genannten Verwendungszweck erweitert werden, sofern die genannten Spezifikationen erfüllt sind.