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Die Kommission sollte die Anwendung und Vereinnahmung von Antidumping- und Ausgleichszöllen auf den Festlandssockel eines Mitgliedstaats oder die von einem Mitgliedstaat gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) festgelegte ausschließliche Wirtschaftszone ausdehnen, wenn die Ware, die Gegenstand von Maßnahmen ist, an der jeweiligen Örtlichkeit zum Zwecke der Exploration oder Gewinnung von nicht lebenden Naturressourcen aus dem Meeresboden und dem Meeresuntergrund oder zur Energieerzeugung durch Wasser, Strömungen und Wind genutzt wird, und wenn die Ware, die Gegenstand von Maßnahmen ist, dabei in erheblichen Mengen verbraucht wird. In der Bekanntmachung über die Einleitung von Verfahren sollte mitgeteilt werden, dass die Absicht besteht, die Anwendung dergestalt auszuweiten; der Antrag sollte diesbezüglich ausreichende Nachweise enthalten. Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um die Einzelheiten für die Anwendung und die Vereinnahmung von Antidumping- und Ausgleichszöllen festzulegen. Die Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.
Antidumpingzölle können auch auf gedumpte Waren eingeführt werden, die in erheblichen Mengen auf eine künstliche Insel, eine feste oder schwimmende Einrichtung…
Folgender Artikel wird eingefügt: Festlandsockel oder ausschließliche Wirtschaftszone (1) Antidumpingzölle können auch auf gedumpte Waren eingeführt werden, die…
Besondere Bestimmungen, insbesondere über die gemeinsame Begriffsbestimmung für den Warenursprung, wie sie in der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen…
Ausgleichszölle können auch auf subventionierte Waren eingeführt werden, die in erheblichen Mengen auf eine künstliche Insel, eine feste oder schwimmende…
Besondere Bestimmungen, insbesondere über die gemeinsame Begriffsbestimmung für den Warenursprung, wie sie in der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen…
Folgender Artikel wird eingefügt: Festlandsockel eines Mitgliedstaats oder ausschließliche Wirtschaftszone (1) Ausgleichszölle können auch auf subventionierte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.