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Im Interesse größerer Transparenz und Vorhersehbarkeit bei Antidumping- und Ausgleichszolluntersuchungen sollten die Parteien, die von der Einführung vorläufiger Antidumping- beziehungsweise Ausgleichsmaßnahmen betroffen sein werden, insbesondere Einführer, vorgewarnt werden, wenn die Einführung derartiger Maßnahmen kurz bevorsteht. Zudem sollten die betroffenen Parteien früh genug von der Nichteinführung erfahren, falls sich in Untersuchungen herausstellt, dass die Einführung vorläufiger Maßnahmen nicht angebracht ist. Zur Verringerung des Risikos eines deutlichen Anstiegs der Einfuhren während des Vorunterrichtungszeitraums sollte die Kommission Einfuhren soweit möglich zollamtlich erfassen. Bei der zollamtlichen Erfassung von Einfuhren während des Vorunterrichtungszeitraums muss berücksichtigt werden, dass hierfür eine vorausschauende Analyse der damit verbundenen Risiken und der Wahrscheinlichkeit, mit der diese Umstände die Abhilfewirkung der Maßnahmen untergraben, erforderlich ist. Darüber hinaus sollte die Kommission auf der Ebene des integrierten Zolltarifs der Europäischen Union (TARIC) ergänzende statistische Angaben erheben, um über eine zutreffende faktische Grundlage für die Analyse der Einfuhren zu verfügen. Ist eine zollamtliche Erfassung nicht möglich und kommt es während des Vorunterrichtungszeitraums zu einem weiteren deutlichen Anstieg der Einfuhren, sollte die Kommission diese zusätzliche Schädigung in der Schadensspanne berücksichtigen.
Folgender Absatz wird eingefügt: „(5a) Während des Vorunterrichtungszeitraums nach Artikel 29a erfasst die Kommission Einfuhren gemäß Absatz 5 des vorliegenden…
Während des Vorunterrichtungszeitraums nach Artikel 29a erfasst die Kommission Einfuhren gemäß Absatz 5 des vorliegenden Artikels zollamtlich, es sei denn, sie…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(5a) Während des Vorunterrichtungszeitraums nach Artikel 19a erfasst die Kommission Einfuhren gemäß Absatz 5 des vorliegenden…
Während des Vorunterrichtungszeitraums nach Artikel 19a erfasst die Kommission Einfuhren gemäß Absatz 5 des vorliegenden Artikels zollamtlich, es sei denn, sie…
Während vorauszusehen ist, dass für ein- und dieselbe Ware sowohl ein Schutzzoll als auch Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen Anwendung finden können,…
Vorläufige Zölle können auferlegt werden, wenn Die vorläufigen Zölle werden frühestens 60 Tage, spätestens jedoch neun Monate nach der Einleitung des Verfahrens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.